Produkte - Energieausweis
Infoflyer zum Energieausweis (BMBau 2008)
Seit dem 1. Juli 2008 wird für alle Wohnhäuser, die bis 1965 gebaut wurden und vermietet oder verkauft werden sollen, ein Energieausweis verlangt. Der Energieausweis muss dem Mieter oder Käufer vorgelegt werden und gibt Auskunft
a) über den Verbrauch von Energie der vergangenen Jahre (verbrauchsorientierter Energieausweis) oder
b) zeigt aufgrund von gebäudespezifischen Kennzahlen den typischen Primärenergiebedarf des Gebäudes an (bedarfsorientierter Energieausweis).
Der Bedarfsausweis ist Pflicht für alle unsanierten Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977.
Ab dem 1. Januar 2009 wird der Energieausweis für alle anderen Wohngebäude zur Pflicht und ab dem 1. Juli 2009 gilt dies auch für Nichtwohngebäude.
Wir erstellen für Sie sowohl den Bedarfs- (ab 300,00 EUR netto) als auch den Verbrauchsausweis (ab 80,00 EUR netto) für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude.
Einen Audio-Podcast der DENA zum Energieausweis finden sie hier.
