Beantragung öffentlicher Fördermittel für Managementsysteme
Für die Einführung von Managementsystemen gibt es landesspezifische Fördermittel.
Wir informieren Sie über die Modalitäten in Ihrem Bundesland. Rufen Sie uns an. Tel. 0331/625341.
| Weitere Fördermaßnahmen zu speziellen Themenbereichen (Solar, Wind, Biogas, Energie, Wasser) finden sie hier. |
Fördermittel in Brandenburg
Zur Stärkung der unternehmerischen Potenziale von kleinen und mittleren Unternehmen in Brandenburg durch die
Einführung von Managementsystemen gewährt das Land Zuwendungen für externe Leistungen.
Das Förderprojekt richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Ziel:
Förderung des Aufbaus von Managementsystemen, insbesondere
- das Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach der Norm DIN EN ISO 9001:2000,
- das Umweltmanagementsystem (UMS) nach der Norm DIN EN ISO 14001,
- die branchen-, prozess- und verfahrensorientierte Weiterentwicklung von Managementsystemen und Weiterentwicklung zu integrierten Systemen,
- die Beteiligung von Unternehmen am Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und der Umweltbetriebsprüfung (EMAS),
- die Unterstützung von Maßnahmen zur Sicherung der Produktqualität einschließlich der Erweiterung auf marktrelevante Zertifizierungen und Qualitätskennzeichnungen
Antragsberechtigung:
Beraten werden Unternehmen mit Sitz in Brandenburg, die unter die jeweils gültige von der Europäischen Union verabschiedete Definition der "Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)" fallen. Dies sind derzeit Unternehmen, die
- ihren Betriebssitz im Land Brandenburg haben,
- weniger als 250 Personen beschäftigen,
- einen Jahresumsatz von höchstens 40 Mio. EUR oder
- eine Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Mio. EUR haben,
- die definierten Unabhängigkeitskriterien erfüllen, d. h. nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen sind, welche die Definition der KMU nicht erfüllen,
- die "de-minimis"-Beihilfe von 100.000 EUR einhalten.
- Die unter EGKS-Vertrag fallenden Bereiche, der Schiffbau, der Verkehrssektor und die Beihilfen für Ausgaben für die landwirtschaftliche Tätigkeit oder die Fischerei sind ausgeschlossen.
Förderung:
Qualitätsmanagement (QMS)
- 50% Zuschuss für Beratung
- abhängig von den unternehmenskonkreten Zielstellungen
max. 10 TW* Beratung mit max. 800 EUR/TW (Aufbau des QMS) bis
max. 30 TW Beratung mit max. 800 EUR/TW (Weiterentwicklung des Managementsystems)
*1 Tagewerk
Umweltmanagement (UMS)
- 50% Zuschuss für Beratung
- interne Leistungen sind als Eigenanteil anrechenbar
- Achtung: Zertifizierung/Validierung ist zwingender Abschluss des geförderten Projektes
Marktrelevante Qualitätskennzeichnung und Akkreditierung von Prüf- und Messlaboren
- 50% Zuschuss für Beratung
Das Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg hat die RKW Brandenburg GmbH mit der Umsetzung des Förderprojektes beauftragt.
Ablauf:
- Bedarfsmeldung an das Umweltbüro über Interessenbekundung
- Besuch eines Umweltbüro-Projektleiters in Ihrem Unternehmen zur Klärung der Förderfähigkeit, Besprechung der Aufgaben, des Verfahrens, der Förderung und der Zeitabläufe
- Vorschlag eines Zertifizierers / Akkreditierers durch das Umweltbüro
- Prüfung und Abgleich des Angebotes durch das Umweltbüro
- Abschluss des Vertrages (Ihr Unternehmen mit Umweltbüro und Zertifizierer / -Akkreditierer)
- Durchführung der Beratung / Zertifizierung / Akkreditierung
- Projektbegleitung und -betreuung durch Investitionsbank
- Nachweis der abgeschlossenen Leistungen durch KMU
- Projektbericht von Umweltbüro an Investitionsbank
- Investitionsbank leitet Fördermittel an Ihr Unternehmen weiter
