Arbeitsschutz
Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen - eine sinnvolle Aufgabe für die Zukunft
Mit Wirkung vom 1. Juli 1998 wurde die EG-Baustellenrichtlinie vom 24. Juni 1992 in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) soll eine wesentliche Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen bewirken.
Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte der Bauwirtschaft einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Gegenüberstellung der Unfallzahlen in der Bauwirtschaft und in der übrigen Gewerblichen Wirtschaft verdeutlichen den enormen Handlungsbedarf in Deutschland (vgl. Tab.1).
| Bauwirtschaft | Gewerbliche Wirtschaft | |
| Beschäftigte | 3.240.621 | 31.276.900 |
| angezeigte Arbeitsunfälle | 321.958 | 1.266.458 |
| Unfallhäufigkeit (Unfälle pro 1000 Beschäftigte) | 99 | 40 |
| tödliche Arbeitsunfälle | 300 | 1.120 |
| Kosten für Renten (Verletzte und Hinterbliebene) | 1,8 Mrd. DM | 9 Mrd. DM |
Tab. 1 Statistik des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 1997:
Gegenüberstellung der Unfälle in der Bauwirtschaft und in der Gewerblichen Wirtschaft in Deutschland.
Die Ursachen von tödlichen Unfällen wurden europaweit untersucht und vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft bekannt gemacht. Demnach sind 35 Prozent der Unfälle auf Planungsfehler zurückzuführen, bei 28 Prozent der Unglücke lag der Mangel bei der Organisation und für 37 Prozent der Unfälle sind Fehler bei der Ausführung ursächlich.
Um dem entgegenzuwirken, ist seit Juli 1998 die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) in Kraft. Durch eine bessere Koordinierung und Planung der Arbeiten soll erreicht werden, dass Unfall- und Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig beseitigt werden können.
Eine besondere Verantwortung für das Bauvorhaben trägt der Bauherr als Veranlasser. Deshalb ist dieser nach der Baustellenverordnung zur Einleitung und Umsetzung von baustellenspezifischen Maßnahmen verpflichtet.
Pflichten des Bauherren nach Baustellenverordnung:
- Wenn die Bauarbeiten voraussichtlich mehr als 30 Tage andauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt, muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bis zwei Wochen vor Beginn der Bautätigkeit eine schriftliche Vorankündigung übermittelt werden.
- Werden mehrere Unternehmer gleichzeitig auf einer Baustelle tätig, ist eine Vorankündigung zu übermitteln oder werden besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, muss vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden. Der Plan muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen erkennen lassen.
- Wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf der Baustelle tätig werden, muss durch den Bauherren ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt werden, der auch in der Vorankündigung zu benennen ist.
- Bereits in der Planung eines Bauvorhabens wird die Auseinandersetzung mit Arbeitsschutzaspekten intensiviert.
- Die Ausschreibung sicherheitstechnischer Leistungen wird unterstützt.
- Baustellenspezifische Maßnahmen werden festgelegt.
- Erforderliche Sicherheitseinrichtungen können von mehreren Unternehmen gemeinsam genutzt werden.
- Die Teminplanung erfolgt unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten.
- Die zu erstellende Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk legt im Rahmen von Wartung und Instandhaltung Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit bei diesen Tätigkeiten fest.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen - auch da sind wir Ihr Partner
Bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach Baustellenverordnung stehen wir Ihnen als Sicherheitsingenieur mit umfassenden Erfahrungen in der täglichen Praxis beratend zur Seite.
Unser Ziel ist es, die Anforderungen aus der Baustellenverordnung in geeigneter Weise in das Baustellenmanagement zu integrieren und somit neben der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch eine
- verbesserte Kostentransparenz
- Optimierung des Bauablaufes
- Verringerung von Betriebsstörungen und Arbeitszeitausfällen
- Erhöhung der Qualität der geleisteten Arbeit und eine
- Kostenreduzierung für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
zu erreichen. Die oben genannten Punkte machen deutlich, dass die mit der Umsetzung der Baustellenverordnung erzielbaren Synergieeffekte zu erheblichen Einsparungen nicht nur in der Bauphase führen können.
