Arbeitsschutz


Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen - eine sinnvolle Aufgabe für die Zukunft

Mit Wirkung vom 1. Juli 1998 wurde die EG-Baustellenrichtlinie vom 24. Juni 1992 in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) soll eine wesentliche Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen bewirken.

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte der Bauwirtschaft einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Gegenüberstellung der Unfallzahlen in der Bauwirtschaft und in der übrigen Gewerblichen Wirtschaft verdeutlichen den enormen Handlungsbedarf in Deutschland (vgl. Tab.1).

Bauwirtschaft Gewerbliche Wirtschaft
Beschäftigte 3.240.621 31.276.900
angezeigte Arbeitsunfälle 321.958 1.266.458
Unfallhäufigkeit (Unfälle pro 1000 Beschäftigte) 99 40
tödliche Arbeitsunfälle 300 1.120
Kosten für Renten (Verletzte und Hinterbliebene) 1,8 Mrd. DM 9 Mrd. DM

Tab. 1 Statistik des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 1997:
Gegenüberstellung der Unfälle in der Bauwirtschaft und in der Gewerblichen Wirtschaft in Deutschland.

Die Ursachen von tödlichen Unfällen wurden europaweit untersucht und vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft bekannt gemacht. Demnach sind 35 Prozent der Unfälle auf Planungsfehler zurückzuführen, bei 28 Prozent der Unglücke lag der Mangel bei der Organisation und für 37 Prozent der Unfälle sind Fehler bei der Ausführung ursächlich.

Um dem entgegenzuwirken, ist seit Juli 1998 die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) in Kraft. Durch eine bessere Koordinierung und Planung der Arbeiten soll erreicht werden, dass Unfall- und Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig beseitigt werden können.

Eine besondere Verantwortung für das Bauvorhaben trägt der Bauherr als Veranlasser. Deshalb ist dieser nach der Baustellenverordnung zur Einleitung und Umsetzung von baustellenspezifischen Maßnahmen verpflichtet.

Pflichten des Bauherren nach Baustellenverordnung:
Die Baustellenverordnung wird aus Sicht des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit auf Baustellen beitragen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen - auch da sind wir Ihr Partner

Bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach Baustellenverordnung stehen wir Ihnen als Sicherheitsingenieur mit umfassenden Erfahrungen in der täglichen Praxis beratend zur Seite.

Unser Ziel ist es, die Anforderungen aus der Baustellenverordnung in geeigneter Weise in das Baustellenmanagement zu integrieren und somit neben der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch eine

zu erreichen. Die oben genannten Punkte machen deutlich, dass die mit der Umsetzung der Baustellenverordnung erzielbaren Synergieeffekte zu erheblichen Einsparungen nicht nur in der Bauphase führen können.

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