Arbeitsschutz - Regelbetreuung
Was ist vorgeschrieben?
Durch die Betriebssicherheitsverordnung von 2002 haben sich einige Anforderungen geändert.
Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung, lässt ihm aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen bei speziellen betrieblichen Situationen.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen.
Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
