Modernisieren und Energiesparen
Energieeinsparverordnung - was ist das?
Nicht erst mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert der Gesetzgeber seine Bürger zum Energiesparen
auf. Doch mit der neuen Verordnung wird ein Standard festgelegt, der deutlich über den bisherigen Anforderungen
liegt. Für neue Gebäude wird der Niedrigenergiehaus-Standard zur Norm.
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Anhand einer thermografischen Aufnahme kann man erkennen, wo ein Gebäude Schwachstellen hat, an denen sich Wärmebrücken befinden. Bei dieser Aufnahme hier wird deutlich, dass durch die komplette Außenwand Wärme und somit Energie verloren geht. Die Wände sollten unbedingt gedämmt werden. |
Die wichtigsten Neuerungen der EnEV
- Die neue EnEV wird für den Herbst 2006 erwartet.
- Sie begrenzt den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung. Die Energiebilanz berücksichtigt die Effizienz der Energieträger und der Anlagentechnik.
- Bauliche und anlagentechnische Maßnahmen können miteinander verrechnet werden, da alle Größen, die den Energieverbrauch beeinflussen, berücksichtigt werden. Eine gute Anlagentechnik kann so eine nur mäßige Wärmedämmung wieder wett machen.
- Ein Energiebedarfsausweis schafft Markttransparenz für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt.
- Die EnEV verpflichtet Eigentümer, Nachbesserungen vorzunehmen (Nachrüstpflicht). Dies gilt für Heizkessel, mit Gas oder Öl betrieben, die vor dem 1.10.1978 eingebaut wurden. Sie sind bis 31.12.2006 (bei Einhaltung bestimmter Grenzwerte bis 31.12.2008) außer Betrieb zu setzen. Heizungs- und Warmwasserrohre in nicht beheizten Räumen und oberste Geschossdecken beheizter Räume müssen bis 31.12.2006 gedämmt werden.
Energiepass für Neubauten ist Pflicht: Ein Pass für neue Häuser
Wer baut, benötigt einen Energiepass. Das hat der Gesetzgeber vorgeschrieben: Der Energiebedarfsausweis ist für alle Neubauten mit Bauanträgen bereits seit dem 1. Februar 2002 Pflicht. Im Energiepass werden die energetischen Kennwerte des Gebäudes ausgewiesen. Dort kann man nachlesen, welchen rechnerischen Energiebedarf ein Gebäude nach Fertigstellung haben wird. Für die Kalkulation der zahlreichen Daten sind Architekten, Planer, Statiker bzw. Gebäudeenergieberater verantwortlich. Die Umweltbüro Mulisch GmbH ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Wir erstellen den Energiepass, der mit dem Bauantrag eingereicht wird. Er weist aus, ob die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Der Bauherr hat bei der EnEV die Wahl, auf welche Energiesparmaßnahmen er den Schwerpunkt setzt.
Für den Hausbestand und kleine Hauserweiterungen ist der Energiepass nicht erforderlich. Allerdings liefert er bei einer Veräußerung des Gebäudes zusätzliche Kaufargumente, da der Energiebedarf der Immobilie transparent ist. Käufer sollten sich vor dem Erwerb die Heizkostenabrechnung zeigen lassen.
Die KfW verlangt für die Gewährung von Krediten für die Modernisierung von Gebäuden den Energiepass zum Bauantrag und ein Sachverständigengutachten zur Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen. Hierfür sind wir Ihr Ansprechpartner.
