Akustik
Schallimmissionsschutz
Ziel des Schallimmissionsschutzes ist es, auf der Grundlage schalltechnischer Prognosen, Messungen und Begutachtungen den Schutz des Menschen vor schädlichen Geräuschimmissionen zu gewährleisten. Zum Erreichen dieses Zieles bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Schallschutz an Straßen- und Schienenverkehrswegen (Verkehrsanlagen)
- Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen und Maßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge (16. BImSchV, VLärmSchR 97, 24. BImSchV) bei Entwurfs- und Genehmigungsplanungen
- Ermittlung der Voraussetzungen und des Umfanges im Rahmen der Lärmsanierung (16. BImSchV, 24. BImSchV)
- Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (DIN 18005)
Schallimmissionsmessungen
- Meßtechnische Ermittlung der Schallimmissionen und normenkonforme Beurteilung der Meßergebnisse (Richt- bzw. Grenzwerteinhaltung)
Schalltechnische Gutachten zur
- Verwendung in gerichtlichen Beweissicherungsverfahren
- für Schallschutzprojekte und Schallschutznachweise nach DIN 4109
- Beurteilung bauakustischer Mängel und Unterbreitung von Vorschlägen zu deren Beseitigung
- Auslegung der raumakustischen Ausstattung von Räumen jeder Art
- Lärmminderung mittels Nachhallzeitkorrekturen
- Körperschalldämmung in und an Gebäuden
