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auf den Internetseiten der Umweltbüro Mulisch GmbH in Potsdam

Wir möchten an dieser Stelle auf folgende aktuelle Veranstaltungen und Projekte aufmerksam machen. Weitere Neuigkeiten finden Sie hier.

 


Seit dem 01. Juli 2008 gilt die Energieausweis-Pflicht für alle Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurden. Für alle übrigen Wohngebäude gilt die Energieausweis-Pflicht erst ab 01. Januar 2009; für Nichtwohngebäude erst ab dem 01. Juli 2009. Wir stellen Ihnen sowohl den sog. bedarfsorientierten Ausweis für Ihr Gebäude aus, als auch den verbrauchs-orientierten Energieausweis.

Als Gebäudeenergieberater des Handwerks (HWK), Leiter der FS Energie+Umwelt und beratender Ingenieur der Brandenburgischen Ingenieurkammer, Mitglied des Verbandes der Beratenden Ingenieure (VBI), EnergieManager (IHK), Mitglied des Verbandes der Deutschen Energieberater e.V., Sachverständiger und Energieeffizenzberater der KfW, eingetragener BAFA-Energieberater, RKW Energieberater, DENA Mitglied und Energieberater der Zukunftsagentur Brandenburg können Sie sich darauf verlassen, bei uns in allen Energiefragen bestens beraten zu sein.

 

Seit dem 01. März 2008 wurde ein neues Projekt des Umweltbüros in Bulgarien initiiert, das sich dem Thema Trinkwasser widmet (vgl. auch www.aquwa.net). Das Projekt "Risikobetrachtung und Untersuchungsprogramm zu pathogenen Parasiten in Rohwässern für die Trinkwasserversorgung in Bulgarien" wird gemeinsam mit dem National Center for Public Health Protection - NCPHP durchgeführt und durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt - DBU gefördert.


 

 
Verweis für Teilnehmer aus dem Workshop mit Interesse an dem Umwelt-Cert Programm

 

 

 

 
Energieberatung, Energieausweis, Sachverständiger BAFA, KfW, DENA, RKW für Gebäudemodernisierung und die Beantragung von Fördermitteln,

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Partner der Klimaschutzkampagne des BMU "Klima sucht Schutz"

 
Qualitätssicherung des Trinkwassers in Bulgarien

Sie finden hier Informationen über das Projekt Qualitätssicherung des Trinkwassers in Bulgarien - Bewertung von Trinkwasser-Qualitäts-Abweichungen und Methode zur Vorbeugung der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken (im Rahmen von Art. 9 der gemeinsamen Richtlinie 98/83/EC des Rates)

 

 

 

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